ZUM SEITENANFANG

Formulare

SEITENÜBERSICHT
Abrechnungsformular PAR-Therapie

13.07.2021: Die KZBV hat heute das Abrechnungsformular zur PAR-Therapie in Form einer beschreibbaren PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Das Formular kann übergangsweise für die Abrechnung der systematischen PAR-Therapie und der Behandlung von Versicherten nach § 22a SGB V genutzt werden, bis die PVS-Hersteller die Abrechnung in ihre Systeme integriert haben. Näheres zur Abrechnung der PAR-Behandlung ab dem 1. Juli 2021 können Sie unserem PAR-Sonderinformationsdienst vom 13. Juli 2021 entnehmen.

Abrechnungsformular PAR-Therapie (PDF – beschreibbar)

Hinweis: Sollte Ihr Browser das Dokument in der Druckvorschau fehlerhaft anzeigen, sollten Sie die Datei herunterladen, in einem PDF-Reader (z. B. Adobe Acrobat Reader) öffnen, befüllen und ausdrucken.

Antrag auf Verlängerung der UPT

Eine Verlängerung der UPT-Maßnahmen über den Zwei-Jahres-Zeitraum hinaus ist aus zahnmedizinischen Gründen möglich. Die Verlängerung darf in der Regel nicht länger als 6 Monate sein. In Ausnahmefällen kann bei entsprechender Begründung eine über 6 Monate hinausgehende Verlängerung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der längere Zeitraum aus praktischen, nicht zahnmedizinischen Gründen (z. B. Auslandsaufenthalt oder längere Erkrankung des Patienten/der Patientin) erforderlich ist.

Sie bedarf der Genehmigung durch die Krankenkasse und ist möglichst zeitnah nach Erbringung der letzten UPT-Leistung zu beantragen (vgl. § 1 Abs. 4 der Anlage 5 des BMV-Z). Die Beantragung erfolgt durch einen Verlängerungsantrag gemäß § 10a der Anlage 15 BMV-Z (vgl. hierzu auch eFormular 5d der Anlage 14c BMV-Z). 

Der Verlängerungszeitpunkt beginnt mit dem Tag der Genehmigung, frühestens jedoch am Tag nach Ablauf der zweijährigen UPT-Phase (vgl. § 1 Abs. 4 der Anlage 5 zum BMV-Z). 

Die Bestimmungen über die zeitlichen Mindestabstände zwischen den einzelnen UPT-Maßnahmen gemäß § 13 der PAR-Richtlinie und gemäß BEMA-Nr. UPT sind über den zweijährigen UPT-Zeitraum hinaus bis zum Ende des Verlängerungszeitraums zu beachten.


Bild Startseite: Adobe Stock / Zerbor

PAR2021-Hotline

Bei Fragen können Sie sich an die PAR2021-Hotline der KZV Nordrhein wenden unter der Rufnummer

   

0211-9684-190.

   

Gerne beantworten wir auch Fragen unter folgender E-Mail-Adresse:

   

par2021(at)kzvnr.de.

   

Bitte denken Sie bei E-Mail-Anfragen daran, Ihren Praxisnamen bzw. Ihre Abrechnungsnummer anzugeben.

Sonder-ID PAR-Therapie

Die KZV Nordrhein hat einen PAR-Sonderinformationsdienst (5/2021) mit den Themen PAR-Richtlinie und Behandlungsrichtlinie, Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V, PAR-Behandlungsstrecke, Beantragung, Abrechnung und Bema-Positionen herausgegeben:

   

Sonderinformationsdienst zur neuen PAR-Richtlinie (PDF)