Allgemeines
SEITENÜBERSICHT
PAR-INFORMATIONSSEITEN
Unter PAR2021 bietet Ihnen die KZV Nordrhein eine Zusammenstellung von Informationen über das neue PAR-Versorgungskonzept, die wir fortlaufend für Sie ergänzen werden.
Beachten Sie zum Thema bitte ebenfalls die PAR-Sonderseite der KZBV.
Auch die „Deutsche Gesellschaft für Parodontologie“ stellt eine DG-PARO-Sonderseite zur PAR-Richtlinie mit praxisrelevanten Inhalten rund um die systematische Parodontitistherapie zur Verfügung.
PAR-Sonderinformationsdienst der KZV Nordrhein
Die KZV Nordrhein hat einen PAR-Sonderinformationsdienst (ID 5/2021) mit den Themen PAR-Richtlinie und Behandlungsrichtlinie, Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V, PAR-Behandlungsstrecke, Beantragung, Abrechnung und Bema-Positionen herausgegeben, der unter anderem auch Schaubilder zur PAR- Behandlungsstrecke und zur UPT sowie eine Übersicht zu den neuen bzw. geänderten Bema-Leistungen inklusive der Abrechnungsbestimmungen enthält.
KZV Nordrhein: PAR-Sonderinformationsdienst (ID 5/2021) (PDF) (Stand 20. August 2021)
Leistungen zur systematischen PAR-Behandlung
KZBV und GKV-Spitzenverband beenden Verhandlungen im Bewertungsausschuss
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich am 6. Mai einvernehmlich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) geeinigt. Neben der Bewertung wurden auch Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen festgelegt, also die Gebührennummern des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen (BEMA) zur Abrechnung der entsprechenden vertragszahnärztlichen Leistungen, die künftig in vertragszahnärztlichen Praxen herangezogen werden können. Die neuen Leistungen stehen Patientinnen und Patienten in vertragszahnärztlichen Praxen damit fristgerecht ab 1. Juli 2021 zur Verfügung.
Hier finden Sie den Beschluss des Bewertungsausschusses im Wortlaut.
Hier finden Sie die BEMA-Kommentierung zu den PAR-Leistungen.
Die Leistungen für die systematische Behandlung der Parodontitis
Der G-BA hatte im Dezember 2020 die Richtlinie zur systematischen Parodontitistherapie beschlossen. Vorausgegangen waren jahrelange fachliche Beratungen und intensive Verhandlungen unter maßgeblicher Beteiligung der KZBV. Auf Grundlage der Richtlinie, die den aktuellen wissenschaftlichen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse berücksichtigt, wird die Volkskrankheit Parodontitis künftig mit einem umfassenden, am Bedarf der Patienten ausgerichteten Maßnahmenprogramm bekämpft. Dazu gehören unter anderem eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung sowie ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch im Rahmen der „sprechenden Zahnmedizin“. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Mundhygienefähigkeit und Gesundheitskompetenz der Patienten zu erhöhen. Mit der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) können Versicherte künftig zudem zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern.
Sie werden gesucht! Studie zur Wechselwirkung von Parodontitis und Diabetes
Am Universitätsklinikum Heidelberg (Poliklinik für Zahnerhaltungskunde, Sektion Translationale Gesundheitsökonomie, Prof. Dr. Dr. med. dent. Stefan Listl) wird ab dem kommenden Jahr eine praxisbasierte klinische Studie zur Förderung der Versorgung von Patient/-innen mit Parodontitis und Diabetes Typ 2 durchgeführt. Beteiligt ist hierbei unter anderem auch das Universitätsklinikum Bonn, Prof. Dr. Dr. Søren Jepsen, als Kooperationspartner im zahnärztlichen Bereich. Derzeit werden Zahnärzt/-innen gesucht, die sich an dieser Studie beteiligen wollen. Unterstützt wird die Studie von den KZVen Nordrhein und Baden-Württemberg.
Das Vorhaben „Digital Integrierte Versorgung von Diabetes Typ 2 und Parodontitis“ (DigIn2Perio) möchte die Zusammenarbeit zwischen Zahn- und Hausärzt/-innen verstärken. Teilnehmende Praxen tragen somit aktiv zur Ausgestaltung von verbesserten Rahmenbedingungen für die Versorgung bei. Für die Konzeptentwicklungsphase wird das Vorhaben derzeit durch den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss gefördert.
Die Studie beginnt im Jahr 2022, die Teilnehmer/-innen werden im Vorfeld entsprechend geschult. Ziel ist die Evaluation einer neuen Versorgungsform zum Screening auf Diabetes bei Patienten mit parodontalem Handlungsbedarf im zahnärztlichen Setting. Im Rahmen der Studie erfolgt für die neue Versorgungsform eine zusätzliche Vergütung. Zudem erhalten teilnehmende Praxen eine Aufwandsentschädigung. Das Vorhaben ist so konzipiert, dass bestehende Arbeitsabläufe nicht beeinträchtigt werden.
Wir freuen uns, wenn sich viele von Ihnen finden, um an dieser Studie mitzuwirken.
Sie haben Interesse? Ihre Bereitschaft bitten wir Sie, uns formlos per E-Mail an studie-paro@kzvnr.de mitzuteilen.
Weitere Informationen zur Studie werden wir in den kommenden Monaten bereitstellen. Für Fragen können Sie sich zudem unter folgenden Kontaktdaten an die KZV NR wenden:
E-Mail: studieparo@kzvnr.de, Tel-Nr.: 0211 9684–266
PAR2021-Hotline
Bei Fragen können Sie sich an die PAR2021-Hotline der KZV Nordrhein wenden unter der Rufnummer
0211-9684-190.
Gerne beantworten wir auch Fragen unter folgender E-Mail-Adresse:
Bitte denken Sie bei E-Mail-Anfragen daran, Ihren Praxisnamen bzw. Ihre Abrechnungsnummer anzugeben.
PAR-Fortbildung der KZV NR
Zum PAR-Versorgungskonzept haben wir Ihnen auf diesen Seiten grundlegende Informationen zur Verfügung gestellt.
Die wichtigsten Inhalte zu PAR2021 erhalten Sie als
Online-Fortbildung
in modularer Form. Beachten Sie bitte auch unsere Informations-
dienste sowie die BEMA-Kommentierung unter
Wissen to Go.
Sie wollen noch mehr? Dann besuchen Sie unseren PAR-Vortrag beim KHI.