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Infos für den Praxisstart

Sie sind Neugründer? Herzlich willkommen! Wir freuen uns auf Sie!

Nachfolgend haben wir für Sie wichtige Informationen für den Praxisstart zusammengefasst.

Sie vermissen etwas? Sie haben Anregungen? Oder Sie möchten beraten werden? Dann teilen Sie uns dies gerne unter info(at)kzvnr.de mit.

Organisation und Aufgaben der KZV Nordrhein

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung der nordrheinischen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. Die wichtigste Aufgabe der KZV ist die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Organe und Struktur der KZV Nordrhein sind durch Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt.

Sie möchten noch mehr erfahren über Ihre Kassenzahnärztliche Vereinigung? Sehr gerne!

KZV Nordrhein: Aufgaben und Mitglieder

KZV Nordrhein: Organe & Struktur

KZV Nordrhein: Zuständigkeiten

KZV Nordrhein: Vorstand

KZV Nordrhein: Verwaltung

Formulare

Fast alle für Sie relevanten Formulare finden Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS), weitere sind als Download digital verfügbar. Daher ist eine Bestellung bei der KZV Nordrhein für diese grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Hier die wichtigsten Links zur Ansicht:

Vertragszahnärztliche Formulare Anlage 14a BMV-Z

Vertragszahnärztliche E-Formulare Anlage 14c BMV-Z

Befundbogen forensische Zahnmedizin

Formulare zur GOZ

Bonushefte können Sie bei der KZV Nordrhein per E-Mail unter info(at)kzvnr.de oder auch telefonisch unter der Nummer 0211-9684-0 bestellen.

Publikationen der KZV Nordrhein

Kennen Sie schon das „Rheinische Zahnärzteblatt“, den Informationsdienst, die Ratgeber-Bände, das Patientenmagazin „ZahnZeit“, die zahnärztlichen Patientenpässe und den Kinderpass sowie die Zahntipps der KZV Nordrhein?

Das aktuelle „Rheinische Zahnärzteblatt“ können Sie auf den Seiten der Zahnärztekammer Nordrhein als PDF-Datei einsehen und downloaden. Hier gibt es die Möglichkeit, Jahrgang und Ausgabe auszuwählen oder nach einem bestimmten Stichwort zu suchen.

Die Pässe und Zahntipps sind praktische Helfer für den Praxisalltag. Insbesondere elf Zahntipps unterstützen die nordrheinischen Zahnärzte und Zahnärztinnen dabei, dem wachsenden Bedürfnis der Patienten nach Aufklärung Rechnung zu tragen.

Das Rundschreiben der KZV Nordrhein für ihre Mitglieder ist der „Informationsdienst“, der zu aktuellen Themen auch in Form von Sonderinformationsdiensten herausgegeben wird – wie zum Beispiel der Sonderinformationsdienst zur Einführung der neuen PAR-Behandlungsstrecke, den Sie sich hier anschauen können:

PAR-Sonderinformationsdienst (ID 5/2021) (PDF) (Stand 20. August 2021)

Zudem gibt die KZV Nordrhein Ratgeber-Bände zu Gesetzen, Rechtsverordnungen, Satzungen und Ordnungen, Verträgen und Vertragsrichtlinien mit Vertragshinweisen und -erläuterungen sowie Informationen zur Abrechnung und zu befundorientierten Festzuschüssen heraus. Diese können Sie online auf unseren Seiten einsehen:

Ratgeber Band I bis IV

Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit Patientenbestellzetteln. Diese können Sie bei der KZV Nordrhein per E-Mail unter info(at)kzvnr.de oder telefonisch unter 0211-9684-0 bestellen oder auch in Ihrer Verwaltungsstelle vor Ort abholen.

Unter nachfolgendem Link gelangen Sie zu einer Übersicht unserer Publikationen:

Publikationen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein

Und: Schauen Sie auch immer mal wieder auf unsere Homepage, die Sie mit aktuellen Neuigkeiten und Informationen auf dem Laufenden hält. Hier finden Sie auch einen Veranstaltungskalender.

Homepage der KZV Nordrhein

Fortbildungsangebot

Zum Video-Fortbildungsangebot der KZV Nordrhein zum Thema PAR gelangen Sie hier:

PAR-Fortbildungsangebot der KZV Nordrhein

Das Karl-Häupl-Institut der Zahnärztekammer Nordrhein bietet auch in Zusammenarbeit mit der KZV Nordrhein Fortbildungsangebote für Zahnärzte und Zahnärztinnen an. 

Die aktuellen Fortbildungsprogramme für Zahnärzte/Zahnärztinnen und das Praxisteam mit Buchungsmöglichkeit finden Sie unter folgendem Link:

Karl-Häupl-Institut

Abrechnung

Wir unterstützen Sie bei allen Abrechnungsfragen und beraten Sie gerne bei der Übermittlung Ihrer Onlineabrechnung und zu den technischen Voraussetzungen und Kostenfaktoren für Ihre Praxis.

Service-Hotline Abrechnung: 0211-9684-190

Service-Hotline Online-Abrechnung, EDV (myKZV) und Telematik: 0211-9684-180

Die Einreichungs- und Zahlungstermine stellen wir für Sie jedes Jahr in einem übersichtlichen Kalender zusammen:

Kalender Einreichungs- und Zahlungstermine

Informationen zu den KZBV-Programmmodulen erhalten Sie ebenfalls auf unseren Seiten:

KZBV-Programmmodule

Telematikinfrastruktur

Grundlage der elektronischen Vernetzung ist der Aufbau eines hochsicheren Netzwerks, das Schritt für Schritt alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander verbindet, der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI). Zahnarzt- und Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser sind nahezu flächendeckend an die TI angebunden; mittelfristig werden auch Organisationen der Leistungserbringer – also z. B. die KZVen  – folgen. Der sichere Zugang der Praxen an die TI wird mittels einer speziellen Hardwarebox (dem „Konnektor“) ermöglicht. Dieser Konnektor enthält wichtige Sicherheitsfunktionen wie zum Beispiel eine Firewall gegen Angriffe auf die Praxis-EDV und übernimmt auch Aufgaben bei der Steuerung der Anwendungen im Zusammenspiel mit dem Praxisverwaltungssystem. Mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) unterstützt der Konnektor auch die Erzeugung und Prüfung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). 

Mehr Informationen zu den Möglichkeiten der Telematikinfrastruktur sowie zur Refinanzierung der Kosten erhalten Sie auf unseren Seiten:

Telematikinfrastruktur

Gerne können Sie außerdem unsere Service-Hotline für Online-Abrechnung, EDV (myKZV) und Telematik unter der Telefonnummer 0211-9684-180 ansprechen.

Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

Die vertragszahnärztlichen Leistungen unterliegen der gesetzlichen Budgetierung nach § 85 SGB V. Dies hat zur Folge, dass den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen von den Krankenkassen nur begrenzte Vergütungen zur Verfügung gestellt werden, was die KZV Nordrhein bei der Verteilung der Gesamtvergütung mittels Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zu berücksichtigen hat. Budgetiert sind die Leistungsarten KCH, KFO, PAR sowie KB/KG.

Gerne teilen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen des Honorarverteilungsmaßstabes in einem persönlichen Gespräch mit.

Honorarzahlungen

Jeweils um den 23. eines Monats erhalten die Zahnarztpraxen Honorarzahlungen von der KZV Nordrhein, mit denen die monatlichen Abrechnungen (ZE, PAR und KB/KG) der Zahnärzte ausgeglichen werden. Zu den gleichzeitig ausgezahlten Abschlägen für KCH und KFO kommt dazu noch einmal im Quartal eine Restzahlung. Auf Antrag können Praxen darüber hinaus einen Abschlag für Zahnersatz erhalten.

Die Quartalsabrechnung ist notwendig, um die Höhe der Restzahlung zu ermitteln. Dazu müssen alle Honorargutschriften, Honorarberichtigungen, Inkassobeiträge, Verwaltungskostenbeiträge und die bereits im Laufe des Quartals durchgeführten Zahlungen auf den Abrechnungskonten der Zahnärzte gebucht sein.

Sie möchten wissen, auf welcher Basis die KZV Nordrhein monatliche Abschlagszahlungen ermittelt und auszahlt?
Hier geht’s lang:

KZV-Tipps: Abschlagszahlungen

Plausibilitätsprüfung

Die Grundlage für die Plausibilitätsprüfung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung liefert der § 106d SGB V. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe prüft die KZV Nordrhein unter anderem die Abrechnungen der Vertragszahnärzte auf ungewöhnliche Fallzahlsteigerungen, ungewöhnlich häufiges Abrechnen über das Ersatzverfahren sowie ungewöhnlich häufiges und wiederholtes Auftreten von Auffälligkeiten im Rahmen der sachlich-rechnerischen Prüfung.

Wirtschaftlichkeitsgebot

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (vgl. hierzu § 12 SGB V Absatz 1 Satz 1). Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die gesetzlichen Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, die Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung zu überwachen. Dazu bilden diese Instanzen eine regionale Prüfungsstelle sowie einen Beschwerdeausschuss. Die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit erfolgt durch Auffälligkeitsprüfungen der zahnärztlichen Leistungsabrechnung.

Prüfungsstelle der Zahnärzte und Krankenkassen Nordrhein
c/o KZV Nordrhein
Lindemannstraße 34–42
40237 Düsseldorf

Fortbildungspflicht

Zur Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht gemäß § 95d SGB V müssen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes insgesamt 125 Fortbildungspunkte erzielt werden. Zum Fortbildungs-Meldebogen gelangen Sie hier:

Meldebogen Fortbildung

Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf oder Handicap

Seit dem 01.04.2014 besteht für Vertragszahnärzte die Möglichkeit, mit stationären Pflegeeinrichtungen einen Kooperationsvertrag i. S. v. § 119b Abs. 1 SGB V abzuschließen. Mehr dazu auf unseren Seiten:

Betreuung Pflegebedürftiger

Delegation zahnärztlicher Leistungen

Es gilt der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung durch den Zahnarzt/die Zahnärztin. Die Ausübung der Zahnheilkunde bedarf nach dem Zahnheilkundegesetz (ZHG) der Approbation als Zahnarzt. Der Zahnarzt/die Zahnärztin ist zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet und persönlich gegenüber dem Patienten für die gesamte Behandlung verantwortlich.

Eine Delegation zahnärztlicher Leistungen ist aber für bestimmte Tätigkeiten an dafür qualifiziertes Prophylaxe-Personal mit abgeschlossener Ausbildung wie zahnmedizinische Fachhelferin, weitergebildete Zahnarzthelferin, Prophylaxehelferin oder Dental-Hygienikerin möglich. Weitere Informationen auf den Seiten der Bundeszahnärztekammer.

BZÄK: Delegationsrahmen für zahnmedizinische Fachangestellte

Serviceportal myKZV

Für die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte ist myKZV das geschlossene Serviceportal der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein. Wer myKZV nutzt, kann den HVM-Rechner nutzen und von vielen weiteren Vorteilen profitieren. Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Seiten unter der Rubrik „myKZV“. 

Informationen zum Serviceportal myKZV

Sie haben noch Fragen? Unsere Service-Hotline berät Sie unter 0211-9684-180 gerne zum Serviceportal myKZV!

Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse

Wir bitten Sie, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen, damit wir Sie im Bedarfsfall schnell informieren können. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail an register(at)kzvnr.de.

Ansprechpartner der KZV Nordrhein

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Service-Hotlines oder den zuständigen Ansprechpartner.

Service-Hotline Abrechnung und PAR2021

0211-9684-190
   

Service-Hotline Online-Abrechnung, EDV (myKZV) und Telematik

0211-9684-180
   

Service-Hotline Heilmittelverordnung

0211-9684-488
      

Service-Hotline Honorarverteilungsmaßstab

0211-9684-117
     

Service-Hotline Finanz

0211-9684-400
   

Info-E-Mail-Adressen

Gerne beantworten wir auch Fragen aller Art und zu PAR per E-Mail.
Bitte denken Sie bei E-Mail-Anfragen daran, Ihren Praxisnamen bzw. Ihre Abrechnungsnummer anzugeben.
   

info(at)kzvnr.de
   

par2021(at)kzvnr.de
   

Auf unseren Seiten finden Sie außerdem eine Übersicht zu den Ansprechpartnern der einzelnen Abteilungen.

Ansprechpartner der KZV Nordrhein nach Abteilungen

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Abteilung Vertragswesen (Anne Schwarz, 21.08.2023)

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