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Behandlung ausländischer Patienten im Rahmen der GKV

Mit der „Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland“, welche zum 1. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) das Verfahren zur Behandlung von im Ausland krankenversicherten Patientinnen und Patienten erstmalig in einer eigenständigen Vereinbarung normiert. Die Vereinbarung ist als Anlage 18 Bestandteil des Bundesmantelvertrages Zahnärzte. Damit verbunden sind auch Änderungen am bisher praktizierten Verfahren. Die im Altverfahren bisher verwendeten Muster 80 und Muster 81 sind weggefallen und durch eine kürzere „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ sowie durch die Kopie der EHIC/GHIC ersetzt worden.

Unter den folgenden Links finden Sie einige Muster und Dokumente, die von der KZBV zur Verfügung gestellt werden:

Provisorische Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte (PDF)

Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung (PDF)
Eine ausdrucksfähige Fassung anderer Sprachversionen finden Sie über die jeweiligen Praxisverwaltungssysteme (PVS)

Nationaler Anspruchsnachweis (PDF)

Praxishilfe EU-Recht (PDF)

Praxishilfe Abkommensrecht (PDF)

Hinweis

Die auf unserer Internetseite „www.kzvnr.de“ veröffentlichte Version eines Regelwerks ist gegenüber der Druckversion maßgeblich.