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Europäisches Datenschutzrecht

BZÄK und KZBV informieren über das europäische Datenschutzrecht

Die Sicherheit von Patientendaten ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte seit jeher ein hohes Gut. Diese Daten müssen nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) seit dem 25. Mai 2018 besonders geschützt werden.

Wichtig! Datenschutzerklärung auf der Praxis-Website
Zahlreiche Praxen verfügen über eine eigene Website oder eine Präsenz in sozialen Medien. Terminerinnerungen per SMS oder Patienten-Newsletter gehören zunehmend zum Serviceangebot. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet, die geschützt werden müssen. Praxen müssen daher auf ihrer Internet- oder Facebook-Seite eine gültige Datenschutzerklärung eingestellt haben, die alle nötigen Angaben beinhaltet. In dieser Erklärung sollte unter anderem darauf hingewiesen werden, dass

  • personenbezogene Daten wie Name, Postanschrift, E-Mail- Adresse, Telefonnummer oder das Geburtsdatum ausschließlich in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Datenschutzrecht erhoben und genutzt werden,
  • die Daten nur gespeichert werden, wenn sie aktiv übermittelt werden,
  • die Daten zum Beispiel nur zur Beantwortung von Anfragen oder zur Zusendung von Informationsmaterial verwendet werden,
  • Kontaktdaten, die im Rahmen von Anfragen angegeben werden, ausschließlich für die Korrespondenz verwendet werden,
  • und E-Mail-Adressen, die Nutzer für den Bezug eines Newsletters angegeben haben, auch nur dafür genutzt werden.

Hohe Bußgelder bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht 
Bei Verstößen gegen diese Vorgaben können hohe Geldstrafen drohen. Das Ausmaß der Sanktionen richtet sich vor allem nach Schwere und Dauer des Vorfalls sowie nach dessen Auswirkungen auf Patienten. Praxen sollten also alle Vorgaben einhalten. Denn insbesondere die EU-DSGVO sieht bei Verstößen generell deutlich härtere Sanktionen vor als bisher üblich.

Bundeszahnärztekammer / Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Informationsmaterialien

Weitere Informationen und Links zu diesem Thema stehen Ihnen auch auf den Seiten der 
Zahnärztekammer Nordrhein sowie auf den Seiten von dentists4dentists zur Verfügung.

Bild: Fotolia